Ein Ausschuss mit Gruselfaktor

Es ist immer schade, wenn Menschen, die schon mal die Möglichkeiten, sich zu Wort zu melden nutzen und beispielsweise Einwohnerfragen für die BVV einschicken oder sich an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wenden, dann nicht selbst zu den Sitzungen kommen. Sie verschenken dadurch die Chance, öffentlich sichtbar zu werden, Nachfragen zu stellen und im Falle des Ausschusses, ihrer Sache noch einmal Nachdruck zu verleihen. Für die Verordneten, die zwar allerlei Papiere zu den jeweiligen Fällen erhalten, entfällt die Möglichkeit, Fragen zu stellen und dadurch die Sachlage etwas besser beurteilen zu können.

Ein Petent, der schon wiederholt um Verlegung des Termins gebeten hatte, war nicht gekommen und seine Eingabe konnte also nach den vorliegenden Informationen nur für erledigt erklärt werden. Es ging übrigens wieder einmal um Parkplätze.

Auch in einem anderen Fall war niemand erschienen. Hierzu gab es jedoch reichlich Papier, das aber keinesfalls genügte, um sich tatsächlich eine Meinung zu bilden, und Informationen aus zweiter Hand. Alles nicht wirklich befriedigend und irgendwie war es ganz gut, dass der Vorgang auch beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses und bei Gericht vorliegt, so dass der Ausschuss nicht mehr zuständig war.

Richtig befriedigende Ausschussarbeit war das also nicht, aber immerhin haben heute zumindest die neueren Bezirkverordneten und Bürgerdeputierten ein bisschen was über den Sozialpsychiatrischen Dienst im Bezirk gelernt. Das war allerdings recht gruselig. Natürlich muss der Dienst allen Meldungen nachgehen, um nicht dann, wenn ein Unglück geschieht, Vorwürfe wegen Untätigkeit zu bekommen. Dass dabei Akten angelegt werden, ist sicher auch verständlich. Dass dies jedoch ohne Wissen der Betroffenen schon geschieht, sobald zum Beispiel ein Nachbar beim Sozialpsychiatrischen Dienst anruft, finde ich nicht in Ordnung. Selbst wenn sich daraus keine weitere Handlung oder Maßnahme ergibt, bleibt diese Akte ein Jahr lang gespeichert – und die so, vielleicht unberechtigtigterweise von einem missgünstigen Menschen, Gemeldeten, erfahren es noch nicht einmal! Sobald eine Therapie oder Ähnliches erfolgt, wird die Akte sogar 10 Jahre nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt.
Weil in dem Eingabe- und Beschwerdeausschuss Schweigepflicht besteht, kann ich jetzt auch gar nicht beschreiben, was ich in dem Zusammenhang noch als ziemlich schauerlich empfand. Allerdings erinnere ich mich, dass schon vor gut 30 Jahren die deutsche Psychiatrie international als wenig fortschrittlich galt.

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Veröffentlicht am 7. März 2013 in Ausschüsse und mit getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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